DesmopediA:Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält, verpflichtet er sich hiermit, diese umgehend zu entfernen und den öffentlichen Zugang zu diesen Inhalten zu unterbinden. Bei Rechtsansprüchen Dritter wird er die Verbindungsdaten der entsprechenden Autoren/Benutzer an die ermittelnden Behörden herausgeben. Zu rechtswidrigen Inhalten zählen z.B.
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==Rechtswidrige Inhalte==
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Wenn der Betreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erhält, verpflichtet er sich hiermit, diese umgehend zu entfernen und den öffentlichen Zugang zu diesen Inhalten zu unterbinden. Bei berechtigten Rechtsansprüchen Dritter wird er die Verbindungsdaten der entsprechenden Autoren/Benutzer an die ermittelnden Behörden herausgeben. Zu rechtswidrigen Inhalten zählen z.B.
 
*Inhalte (Bilder und Texte), an denen der Autor keine Urheberrechte besitzt, bzw. der Urheber der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat
 
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*Informationen, deren Verbreitung grundsätzlich gesetzlich verboten ist
 
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Version vom 16. Januar 2009, 12:32 Uhr